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Antragsformulare

I. Kassenartenübergreifende PAUSCHALFÖRDERUNG

Seit vielen Jahren unterstützen und fördern die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Ver­bände die gesund-heitsbezogene Selbsthilfe in Schleswig-Holstein. Im Bereich der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung haben sich dafür die Krankenkassen/-verbände zur gemeinsamen Initiative „GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein“ zusammengeschlossen.

Die vollständig ausgefüllten Pauschalförderanträge werden in dem Vergabegremium der GKV-Selbsthilfe-förderung Schleswig-Holstein beraten. Diesem Gremium gehören Vertreter*innen aller Verbände der Krankenkassen sowie legitimierte Vertreter*innen von den Landesorganisationen an. Die Entscheidung über die Vergabe der Pauschalfördermittel erfolgt in der Regel bis zum 30.04. eines Jahres.

Ausfüllanleitung 2024 Pauschalantrag Selbsthilfegruppen (pdf)

Die Ausfüllanleitung unterstützt Selbsthilfegruppen, korrekte Pauschalanträge bei der GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein einzureichen. Nur so kann die GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein ein zügiges Prüfverfahren gewährleisten.

Pauschalantrag 2024 bis 1.000 EUR Förderbedarf (pdf)

Pauschalantrag 2024 über 1.000 EUR Förderbedarf (pdf)

Den Pauschalförderantrag senden Sie bitte bis zum 31.01. des jeweiligen Förderjahres auf dem Postweg an den zuständigen Krankenkassenverband (auf dem Vordruck genannt).

Nur Anträge von Selbsthilfegruppen, die bis zum 31.01. noch keine 6 Monate aktiv sind, können bis zum 31.08. des Förderjahres nachgereicht werden.

Verwendungsnachweis Pauschalförderung 2023 bis 500 EUR (pdf)

Verwendungsnachweis Pauschalförderung 2023 über 500 EUR (pdf)

Der Mittelverwendungsnachweis ist bitte bis zum 31.01. des auf die Förderung folgenden Jahres an den zuständigen Krankenkassenverband (auf dem Vordruck genannt) postalisch zu übersenden.


II. Krankenkassenindividuelle PROJEKTFÖRDERUNG

Die GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein fördert grundsätzlich keine Projekte. Eine Projektförderung ist vielmehr durch einzelne Krankenkassen möglich. Im Vorfeld einer Antragstellung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu den favorisierten Krankenkassen.

Jede Krankenkasse entscheidet über die Anträge individuell. Bitte beachten Sie gegebenenfalls auch die Antragsfristen einzelner Krankenkassen.

Hinsichtlich der Einreichung der Anträge auf Projektförderung sind die individuellen Anträge und Nachweise der jeweiligen Krankenkassen zu verwenden, die Sie entsprechend nachfolgend finden:

Projektantrag AOK NordWest (pdf)

BKK: Die Antragsformulare in der Projektförderung können direkt bei den BKK erfragt werden.

Die Mittel der Projektförderung der IKK – Die Innovationskasse, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der Knappschaft und der Ersatzkassen fließen direkt in die Pauschalförderung. Bitte stellen Sie bei diesen Krankenkassen keinen Antrag auf Projektförderung.