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Begriffsbestimmung

Selbsthilfeorganisationen

Unter Selbsthilfeorganisationen werden gesundheitsbezogene Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen auf Landes- und Bundesebene verstanden, die auf ein bestimmtes Krankheitsbild oder eine gemeinsame Krankheitsfolge ausgerichtet sind und die im Vergleich zu Selbsthilfegruppen meist größere Mitgliederzahlen aufweisen.

Gefördert werden können Selbsthilfeorganisationen,

  • die als organisatorischer Zusammenschluss von Selbsthilfegruppen und/oder einzelnen Mitgliedern auf Bundes- und/oder Landesebene tätig sind und auf bestimmte Krankheiten oder Krankheitsfolgen entsprechend dem Krankheitsverzeichnis spezialisiert sind und
  • deren wichtigste Arbeitsform der Austausch von Hilfe von Betroffenen/Angehörigen ist und
  • die als Selbsthilfeorganisation den persönlichen Austausch und die gegenseitige Hilfe von Betroffenen/Angehörigen unterstützen und
  • die den Austausch ihrer Mitglieder über analoge Angebote und/oder digitale Angebote und Anwendungen ermöglichen, und
  • deren gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten sich auf die Bewältigung chronischer Krankheiten und/oder Behinderungen ausrichten, von denen die Mitglieder selbst oder als Angehörige betroffen sind, und
  • die Unterstützungsleistungen für ihre Mitglieder (insbesondere Beratung, Schulungen, Seminare, Konferenzen und Tagungen) erbringen und deren Angebote vernetzen, um damit den gegenseitigen Austausch der betroffenen Menschen und deren Kompetenzen zu fördern, und
  • die als bundesweite oder landesweite Interessenvertretung handeln.