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Begriffsbestimmung

Selbsthilfekontaktstellen

Unter Selbsthilfekontaktstellen werden überwiegend örtlich oder regional arbeitende professionelle Beratungseinrichtungen mit hauptamtlichen Mitarbeitern zur Unterstützung der Selbsthilfegruppen verstanden.

Gefördert werden können Selbsthilfekontaktstellen,

  • die themen-, bereichs- und indikationsgruppenübergreifend Unterstützungsangebote zur methodischen Anleitung, Unterstützung und Stabilisierung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen bereithalten
  • die für alle Krankheitsgruppen, die im Krankheitsverzeichnis aufgeführt sind, offen sind und
  • die aktiv Bürgerinnen und Bürger unterstützen, Selbsthilfegruppen zu gründen oder ihnen Selbsthilfegruppen vermitteln, und
  • die für Gruppen infrastrukturelle Hilfen z. B. in Form von Gruppenräumen zur Verfügung stellen und
  • die ggf. digitale Anwendungen nutzen und anbieten und
  • die kostenlos Beratung oder Praxisbegleitung anbieten und
  • die die Kooperation und Zusammenarbeit von Selbsthilfegruppen und professionellen Leistungserbringern fördern, Kontakte und Kooperationspartnerinnen bzw. Kooperationspartner vermitteln und Angebote in der Region vernetzen und
  • die sich als Agenturen zur Stärkung der Motivation, Eigenverantwortung und gegenseitigen freiwilligen Hilfe verstehen und
  • eine Wegweiserfunktion im System der gesundheitsbezogenen und sozialen Unterstützungsangebote wahrnehmen.