Seit vielen Jahren unterstützen und fördern die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Schleswig-Holstein. Im Bereich der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung geschieht dies gemeinsam durch die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein (ARGE Selbsthilfeförderung S-H).
Die vollständig ausgefüllten Anträge werden in dem Vergabegremium der ARGE Selbsthilfeförderung in S-H beraten. Diesem Gremium gehören Vertreter*innen aller Verbände der Krankenkassen sowie legitimierte Vertreter*innen von den Landesorganisationen an. Die Entscheidung über die Vergabe der Pauschalförderung erfolgt in der Regel bis zum 30.04. eines Jahres.
Die Anträge sind bis zum 31.01. des jeweiligen Förderjahres an den zuständigen Krankenkassenverband (siehe bei Ansprechpersonen) postalisch zu schicken.
Der Mittelverwendungsnachweis ist unaufgefordert bis zum 31.01. des auf die Förderung folgenden Jahres an den zuständigen Krankenkassenverband postalisch zu übersenden.
I. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Pauschalförderantrag 2023 (pdf)
Gemeinsames Rundschreiben 2023 (pdf)
Hier informiert die ARGE Selbsthilfeförderung S-H die Selbsthilfelandesorganisationen über das Antragsverfahren für das Jahr 2023.
Mittelverwendungsnachweis Pauschal 2022
II. Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Die ARGE Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein fördert keine Projekte von Landesorganisationen. Eine Förderung ist lediglich durch einzelne Krankenkassen möglich. Im Vorfeld einer Antragstellung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu den favorisierten Krankenkassen.
Jede Krankenkasse entscheidet über die Anträge individuell. Bitte beachten Sie gegebenenfalls auch die Antragsfristen einzelner Krankenkassen.
Hinsichtlich der Einreichung der Anträge auf Projektförderung sind die individuellen Anträge und Nachweise der jeweiligen Krankenkassen zu verwenden, die Sie entsprechend nachfolgend finden:
Projektförderantrag 2023 (pdf)
Mittelverwendungsnachweis Projekt 2022
Die Mittel der Projektförderung der IKK – Die Innovationskasse, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der Knappschaft, der Handelskrankenkasse (HKK) und Hanseatischen Ersatzkasse (HEK) fließen direkt in die Pauschalförderung. Anträge auf Projektförderung brauchen daher bei diesen Krankenkassen nicht gestellt werden.