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Pauschalförderung

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung leistet einen Beitrag zur Finanzierung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben. Diese Fördermittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit sowie regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen gewährt. Ob Ausgaben anerkannt und als förderfähig bewilligt werden, entscheiden die Krankenkassen und ihre Verbände nach Maßgabe des Leitfadens und pflichtgemäßem Ermessen.

  • Miet- und Nebenkosten (mit Ausnahme anteiliger Raum- und Mietkosten von Privaträumen),
  • Büroausstattung/-sachkosten
  • Gebühren für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung (bezogen auf den Anteil der selbsthilfebezogenen Tätigkeit),
  • Kontoführungsgebühren und Nebenkosten des Geldverkehrs,
  • Rechtsberatungskosten für:
    • Eintragung Vereinsregister,
    • Satzungsänderungen,
    • Auflösung bzw. Fusion des Vereins,
    • Klärung von Datenschutzanforderungen,
  • Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche, Veranstalterhaftpflicht, Mietsachschäden-, Inventar- und Elektronikversicherung,
  • Regelmäßige Ausgaben für digitale Angebote und Anwendungen (z. B. Kosten für:
    • Hardware (Webcam, Headset),
    • Software und Lizenzen für Videokonferenzsysteme,
    • Unterhalt/Betriebskosten, Relaunches, Updates),
  • Regelmäßige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
  • Regelmäßige Schulungen oder Fort- und Weiterbildungen,
  • Ausgaben für das Wissensmanagement
  • Tagungs-, Kongress- und Messebesuche,
  • Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Mitgliedsbeiträge für Dachorganisationen von Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie für Fachverbände (bezogen auf den Anteil der selbsthilfebezogenen Tätigkeit),
  • Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote
  • Personalausgaben (Anträge, die ausschließlich auf Personalstellenförderung lauten, können nicht berücksichtigt werden.)