Headerbild Zahnrad

Projektförderung

Krankenkassenindividuelle Projektförderung

Die von den Krankenkassen/-verbänden für die Projektförderung zur Verfügung gestellten Mittel stellen generell einen Zuschuss für Aktivitäten dar, die über das normale Maß der gruppen- und verbandsspezifischen Selbsthilfearbeit hinaus gehen.
Die Definition eines Projektes ergibt sich aus dem Teil B des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung vom 27. August 2020. Förderfähig sind besondere Vorhaben bzw. Aktivitäten der Selbsthilfe als förderfähig, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich klar begrenzt sind.
Darüber hinaus sollten sie sich von den routinemäßigen Aufgaben eindeutig absetzen und in besonderem Maße dazu beitragen, im Rahmen der Selbsthilfearbeit  die Situation der Betroffenen und deren Angehörigen zu verbessern sowie gesundheitliche Ressourcen zu stärken. Indikationsbezogene Aktivitäten stehen im Mittelpunkt des Projektgeschehens. Fortbildungen/Weiterbildungen, die ausschließlich auf administrative und/oder verbandsstrukturelle Aufgaben abzielen, können im Rahmen der Projektförderung nicht bezuschusst werden. Reine Freizeitangebote sind von der Bezuschussung ausgeschlossen.

Keine Förderung von Projekten einzelner Selbsthilfekontaktstellen durch die ARGE Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein. Eine Förderung ist lediglich durch einzelne Krankenkassen möglich. Ebenfalls möglich ist eine Förderung eines gemeinsamen Projektes aller Selbsthilfekontaktstellen in Schleswig-Holstein über die GKV-Gemeinschaftsförderung (ARGE). Im Vorfeld einer Antragstellung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu den favorisierten Krankenkassen und der ARGE.