Seit vielen Jahren unterstützen und fördern die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Schleswig-Holstein. Im Bereich der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung geschieht dies gemeinsam durch die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein (ARGE Selbsthilfeförderung S-H).
Die vollständig ausgefüllten Anträge werden in dem Vergabegremium der ARGE Selbsthilfeförderung in S-H beraten. Diesem Gremium gehören Vertreter*innen aller Verbände der Krankenkassen sowie legitimierte Vertreter*innen von den Selbsthilfekontaktstellen an. Die Entscheidung über die Vergabe der Pauschalförderung erfolgt in der Regel bis zum 30.04. eines Jahres.
Die Anträge sind bis zum 31.01. des jeweiligen Förderjahres an den zuständigen Krankenkassenverband (siehe bei Ansprechpersonen) postalisch zu schicken.
Der Mittelverwendungsnachweis ist unaufgefordert bis zum 31.01. des auf die Förderung folgenden Jahres an den zuständigen Krankenkassenverband postalisch zu übersenden.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Pauschalförderantrag 2023 (pdf)
Gemeinsames Rundschreiben 2023 (pdf)
Hier informiert die ARGE Selbsthilfeförderung S-H die Selbsthilfekontaktstellen über das Antragsverfahren für das Jahr 2023.