Kassenartenübergreifende PAUSCHALFÖRDERUNG
Seit vielen Jahren unterstützen und fördern die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände die gesundheits-bezogene Selbsthilfe in Schleswig-Holstein. Im Bereich der Pauschalförderung haben sich dafür die Verbände der Krankenkassen zur gemeinsamen Initiative „GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein“ zusammen-geschlossen.
Die Verteilung der Fördermittel wird in dem Vergabegremium der „GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein“ beraten. Diesem Gremium gehören Vertreter*innen aller Verbände der Krankenkassen sowie legitimierte Vertreter*innen von den Selbsthilfekontaktstellen an. Die Entscheidung über die Vergabe der Pauschalfördermittel erfolgt in der Regel bis zum 30.04. eines Jahres.
Bitte senden Ihren Antrag und den Verwendungsnachweis im Original unter Einhaltung der unten genannten Fristen an folgende Adresse:
GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein
c/o BKK-Landesverband NORDWEST
Kim Ebert
Postfach 99 01 22
47298 Duisburg
Gemeinsames Rundschreiben 2026 inkl. Anlagen (pdf)
Hinweise zum Förderverfahren der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung und zur krankenkassen-individuellen Projektförderung im Land Schleswig-Holstein werden im Gemeinsamen Rundschreiben veröffentlicht. Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gemeinsamen Rundschreiben.
Ausfüllhilfe zum Antrag und Verwendungsnachweis Pauschalförderung 2026 (pdf)
Zur Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags und Verwendungsnachweises dient die Ausfüllhilfe.
Antrag Pauschalförderung Selbsthilfekontaktstelle 2026 (pdf)
Selbsthilfekontaktstellen, die bei der „GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein“ Fördermittel beantragen möchten, reichen bitte bis zum 23.02. im Förderjahr 2026 den Antrag auf Pauschalförderung ein.
Verwendungsnachweis Pauschalförderung Selbsthilfekontaktstelle 2025 (pdf)
Selbsthilfekontaktstellen, die im Jahr 2025 Fördermittel erhalten haben, reichen bis zum 31.01. des Folgejahres den Verwendungsnachweis zusammen mit dem Tätigkeitsbericht ein oder teilen im Antragsformular mit, wann die Unterlagen nachgereicht werden.